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  Kita-Gutschein 09.06.2025 04:52 (UTC)
   
 
Kita-Gutschein


Auch bei der Betreuung Ihres Kindes durch Tagesmutter benötigen Sie einen Kita-Gutschein.

Den Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Mit diesem Gutschein können Sie eine Tagesmutter in Großraum Berlin auswählen.

Der Vertrag wird mit dem zuständigen Jugendamt (Wohnsitz der Tagesmutter) abgeschlossen.

Die Gutscheine unterscheiden sich nach dem zeitlichen Umfang der Betreuung pro Tag. Es gibt Halbtagsgutschein (4-5 Std. täglich), Teilzeitgutschein (5-7 Std. täglich), Ganztagsgutschein (7-9 Std. täglich) und erweiterte Ganztagsförderung (über 9 Std. täglich).

Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach festgelegten Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern oder andere Gründe). Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können - Arbeits- und Fahrzeit zusammen (z.B. Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden täglich).

Kosten der Kindertagesbetreuung werden vom Land Berlin getragen. Jedoch ist es gesetzlich geregelt, dass die Eltern an den Kosten der Verpflegung (zur Zeit 23.- Euro/Monat) zu beteiligen sind.

 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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